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Leitsätze

Leitsätze Transplant-Kids e.V.

 

  • Der Verein steht allen offen, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. 

  • Die Selbsthilfeangebote zeichnen sich durch ein Geben und Nehmen aller aus. 

  • Der Verein handelt immer satzungsgemäß. 

  • Der Verein wahrt Neutralität und Unabhängigkeit. 

  • Alle Tätigkeiten im Verein sind ehrenamtlich. 

  • Der Verein trägt dafür Sorge, dass die Neutralität und Unabhängigkeit durch finanzielle Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen nicht gefährdet ist. 

  • Die Kooperation zwischen dem Verein und Wirtschaftsunternehmen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des Vereins im Einklang stehen und diesen dienen. Der Verein akzeptiert keine Zusammenarbeit, welche die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet oder gar ausschließt. 

  • In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen muss der Verein die volle Kontrolle über die Inhalte behalten und unabhängig bleiben. Dies gilt sowohl für ideelle als auch für finanzielle Förderung und Kooperationen. 

  • Der Verein gewährt ggf. Wirtschaftsunternehmen das Recht auf die Verwendung des Vereinsnamens oder des Logos in Publikationen, Produktinformationen, Internet, Werbung oder auf Veranstaltungen. Ausgeschlossen wird die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von Produkten, Produktgruppen oder Dienstleistungen. 

  • Der Verein trägt dafür Sorge, dass bei von ihm organisierte und durchgeführte Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt. 

  • Der Verein achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung weder den Fortbestand noch den Kernbereich der satzungsgemäßen Arbeit des Vereins gefährden kann. 

  • Jegliche Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen ist transparent zu gestalten. Gleiches gilt für jegliche Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen. 

  • Der Verein verpflichtet sich, jährlich die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen im Internet auf der Seite des Vereins zu veröffentlichen. Dies hat spätestens vier Wochen nach Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses des jeweiligen Jahres zu erfolgen.