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Organspende


Die Organspende ermöglicht die Organtransplantation. Niere, Leber, Herz, Lunge, Pankreas und Dünndarm können von einem verstorbenen Spender auf einen Empfänger übertragen werden. Außerdem lassen sich Gewebe wie z.B. Hornhaut oder Knochen verpflanzen. Damit Organe nach dem Tod entnommen werden können, müssen gemäß dem Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Zustimmung vorliegen und der Hirntod muss eindeutig festgestellt worden sein.

Durch die Organspende gelingt es, schwer kranken Menschen zu helfen, deren eigene Organe versagen – etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit. Die Transplantation ist häufig die einzige Therapie, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder deren Lebensqualität deutlich verbessert. Bundesweit stehen etwa 11.000 Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. Doch viele warten vergebens. Täglich sterben statistisch gesehen drei von ihnen, weil für sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ verfügbar ist. In Deutschland gibt es einen akuten Organmangel.

Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. Aber nur etwa 20 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festgehalten. In den Krankenhäusern entscheiden in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat. Dies ist für viele Angehörige sehr belastend in einer ohnehin schon schwierigen Situation.

Neben der Spende nach dem Tod ist es möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber bereits zu Lebzeiten zu spenden. Nach dem Transplantationsgesetz sind Lebendspenden nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.

Quelle: www.dso.de

Podcast: Sag mal...: Über Organspende reden

In der Podcast-Reihe „Sag mal...: Über Organspende reden“ sprechen junge Menschen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis über das Thema Organspende. 

Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ist ein Willenserklärung (Testament) für den Todesfall. Der Organspendeausweis dokumentiert, ob man nach dem Tod mit einer Organ- oder Gewebeentnahme einverstanden ist, nicht einverstanden ist oder einen Dritten ermächtigt, diese Entscheidung zu treffen. Das setz natürlich vorraus, dass der Organspendeausweis richtig ausgefüllt ist und im Todesfall auch auffindbar ist. Aus diesem Grunde sollte man den Organspendeausweis immer mit sich tragen. So kann sich der potentielle Organspender sicher sein, dass im Todesfall nach seinen Wünschen und Einschränkungen entschieden wird. Liegt im Bedarfsfall ein Organspendeausweis vor, können die Angehörigen einfacher entscheiden.

Der Organspendeausweis ist kein amtliches Dokument, er hat den gleichen Stellenwert wie ein Testament.